Soziale Integration in der ...

Stützklasse

     
  • Die Stützklasse liegt meist in Wohnortnähe, bedeutet daher Integration im sozialen Umfeld.
  • Der Großteil des Unterrichts erfolgt ohne StützlehrerInnen.
  • Wegen der geringen Anzahl der Stunden an einer Schule ist die sonderpädagogische Fachkraft über das Schul- bzw. Unterrichtsgeschehen oft nicht informiert.
  • Absprachen der LehrerInnen sind daher notwendig.
  • Der Stützlehrer ist kein „Nachhilfelehrer“ für behinderte Kinder.

Integrationsklasse

  • Ab drei SPF-Kindern werden Integrationsklassen mit einem dualen Lehrersystem errichtet.
  • In einer Integrationsklasse ist eine effiziente Förderung aller SchülerInnen durch Zusammenarbeit von 2 LehrerInnen möglich.
  • Das Ausmaß des 2-Lehrer-Einsatzes richtet sich nach der Anzahl der SPF-Kinder oder dem Schweregrad der Behinderung.
  • Geänderter Unterricht (handlungsorientiert, binnendifferenziert,...)
  • Es wird nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet
  • Personenbezogene Leistungsbeurteilung

 

Die Eltern haben ein Recht auf Integration, aber der Schulweg muss zumutbar sein (Schulpflichtgesetz).


Der BSR hat unter Bedachtnahme auf die Gegebenheiten im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen zur Ermöglichung des gewünschten Schulbesuches zu ergreifen (Schulpflichtgesetz)

 

Der sonderpädagogische Förderbedarf

Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wenn ein Kind infolge einer physischen und/oder psychischen Behinderung dem Unterricht in der Regelschule ohne sonderpädagogische Maßnahmen nicht zu folgen vermag (Schulpflichtgesetz).

  • Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Schulversagen und Behinderung gegeben sein. Ungenügende Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung begründen daher keinen SPF!
  • Der Terminus "Sonderpädagogischer Förderbedarf" hat den seinerzeitigen Begriff der "Sonderschulbedürftigkeit" abgelöst.
  • Man muss die Feststellung des SPF prinzipiell von der Lehrplanzuweisung trennen, die beide bescheidmäßig erlassen werden.
  • Hat ein Kind durch Fördermaßnahmen seinen Rückstand aufgeholt, kann jederzeit der Antrag auf Aufhebung gestellt werden.

 

 

Unterrichtsgestaltung in der Integration

Motto: Von den Stärken ausgehen ...

  • Neben bislang überwiegend darbietendem Unterricht (Frontalunterricht) sind zeitgemäße Unterrichtsformen für heterogene Gruppen unbedingt notwendig.
  • Individualisieren/innere Differenzierung (Wochenplanarbeit, eigene Förderprogramme, offener Unterricht,..)
  • Kooperative Arbeitsformen (Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Projekte,..)
  • Projekt-und handlungsorientierter Unterricht ( ermöglicht gemeinsames Lernen auf allen Leistungsniveaus)
  • Ein strukturiertes Helfersystem ist von großer Wichtigkeit.
  • Behinderte Kinder haben in ihrem Verständnisrahmen die gleichen Rechte und Pflichten.

 

Welche LehrerInnen arbeiten in integrativen Klassen?

  • Volks- bzw HauptschullehrerInnen sollten möglichst freiwillig in integrativen Klassen unterrichten.
    (Die Freiwilligkeit wird mitunter durch die schulorganisatorische Situation – Recht der Eltern auf Integration - eingeschränkt)
  • Für den Unterricht von SchülerInnen mit SPF sind entsprechend ausgebildete LehrerInnen zusätzlich einzusetzen. Stütz-bzw. IntegrationslehrerInnen sind daher in erster Linie SonderschullehrerInnenund an zweiter Stelle Volks- oder HauptschullehrerInnen mit IntegrationslehrerInnenausbildung.
  • In der Hauptschule soll das Team möglichst klein (Idealfall 4-6 KollegInnen) sein, um sich leichter absprechen zu können und um die Zahl der Bezugspersonen gering zu halten.
  • Der Sonderschullehrer in der Hauptschulintegration ist auf Grund der Anwesenheit Hauptbezugsperson für alle Kinder und kann nach Möglichkeit auch Klassenvorstand sein.

Was ist Teamteaching

  • Teamteaching bedeutet die gleichberechtigte Durchführung des gemeinsam geplanten Unterrichts.
  • Eine gemeinsame Planung erfordert Besprechungsstunden. Dies sollte in der Diensteinteilung des LehrerInnenteams berücksichtigt werden.
  • Beide LehrerInnen sind gleichwertig und für alle Schüler zuständig.
  • Das „ Zweilehrersystem“ ist eine notwendige Voraussetzung der Integration, der Integrations-bzw. StützlehrerInnen darf nur ausnahmsweise zum Supplieren verwendet werden.

Leistungsbeurteilung

  • Die Leistungsbeurteilung hat grundsätzlich durch alternative Beurteilungsformen und/oder Ziffernbenotung zu erfolgen.
  • Alternative Beurteilungsformen haben sich in integrativen Klassen gut bewährt und können auf der Basis von Schulversuchen durchgeführt werden. 
  • Für Schüler/innen mit SPF ist die Lehrplanzuordnung im Zeugnis zu vermerken.
  • Wird das Kind nach dem Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder unterrichtet, tritt an die Stelle der Ziffernbeurteilung eine Beschreibung des erreichten Entwicklungsstandes.
  • Besonders Kinder mit SPF sollen nicht am Klassendurchschnitt gemessen werden.
  • Bei der Leistungsbeurteilung ist der Lernfortschritt zu berücksichtigen.  Es geht selbstverständlich auch in der Integration um Leistung, aber ohne Vergleich.
  • Was die Mindestforderungen betrifft, so hängen diese nicht vom Lehrbuch, sondern nur vom Lehrplan ab.

Beratung für Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (Legasthenie) und Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie)

  • Unter Lese-Rechtschreibschwierigkeiten versteht man eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfertigkeit, wobei auch andere Leistungen, für welche Lesefertigkeit benötigt wird, betroffen sein können.
  • Unter Rechenschwierigkeiten versteht man eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar sind. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.
  • In erster Linie steht Frau Marita Pfandler LehrerInnen und Eltern von Kindern mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten oder Rechenschwierigkeiten am SPZ zur Beratung zur Verfügung. In einem Beratungsgespräch gibt Frau Pfandler Literaturhinweise, Anregungen für Fördermaterialien und Hilfen zur Förderung.
  • Weiters besteht auch die Möglichkeit einer Austestung. Mit Hilfe von verschiedenen Testverfahren können Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (Legasthenie) oder Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie) festgestellt werden.

 

Verhaltenspädagogik

Die Arbeit des Verhaltenspädagogischen Stützlehrers für Kinder und Jugendliche, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, umfasst verschiedene Aufgabenbereiche. Einerseits wird mit den SchülerInnen in Einzel- und Kleingruppenförderung gearbeitet, andererseits werden ganze Klassen im Bereich Soziales Lernen unterrichtet. Hierbei sollen sogenannte „soft skills“ wie Selbstvertrauen, gewaltfreie Kommunikation und Konfliktlösungsstrategien erworben werden.


Die Aufgabe des Verhaltenspädagogischen Stützlehrers besteht auch darin, sich mit anderen schulischen und außerschulischen Helfersystemen zu vernetzen, um eine bestmögliche Unterstützung für diese Kinder, Jugendlichen und ihre Familien zu gewährleisten. Auch Beratung, Aufklärung und Fortbildung der betreffenden LehrerInnen zählen zu dieser Arbeit.

In unserem Schulbezirk wurde ein eigenes verhaltenspädagogisches Konzept erstellt.

Weitere Informationen hinsichtlich des Tätigkeitsprofils in der VHPS:http://www.bezirksschulratgroebming.

Beratung für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit

 

Von einer Sehbehinderung spricht man, wenn das Sehvermögen mit Korrektur (Brille) auf dem besseren Auge maximal 1/3 verglichen mit normalsehenden Menschen beträgt.

 

Der Aufgabenbereich der Beratungslehrerin für Kinder mit Sehbehinderung umfasst:

• Unterstützung von SchülerInnen und LehrerInnen im Unterricht

• Sehbehinderten/ blindenspezifische Aufbereitung von Arbeitsmaterialien

• Beratung bei der Auswahl und Anschaffung spezieller Hilfsmittel

• Einführung in den sachgemäßen Umgang mit optischen und elektronischen Medien

• Abklärung für die Bereiche: funktionales Sehen, Orientierung & Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten

• Zusammenarbeit mit Eltern, Ämtern, TherapeutInnen und ÄrztInnen